Waschhilfen
Siemens Wäscheschleuderpatent um
1932
Wenn wir heute eine
Wäscheschleuder benutzen, so tun wir dies mit einigem
Selbstverständnis. Doch das Problem der Standfestigkeit von Wäscheschleudern
war in den Anfangsjahren der Schleuderentwicklungen ein großes
Problem. Die beim Schleudern auftretenden Fliehkräfte machten es
erforderlich, Wäscheschleudern mit dem Fußboden zu verankern.
Ein zentnerschweres Ge
rät
aus der Chemnitzer Wäschereimaschinenfabrik
"Mai & Kuniss", gibt Zeugnis aus dieser Zeit.
Sicherlich war dieses Gerät für den gewerblichen Bereich
konzipiert, doch Siemens-Schuckert meldete für den
Haushaltsbereich, am 26.2.1932 eine Wäscheschleuder zum Patent
an, bei der die Fliehkräfte durch einen Federmechanismus gedämpft
wurden und somit ohne Bodenbefestigung auskam.
In der Patenschrift 606 855 heißt es u.a.: "Die Federung kann dabei aus metallischen Federn bestehen, aber auch aus Gummi hergestellt oder als Membran ausgebildet sein. Bei dieser Anordnung werden infolge Fehlens irgendeiner starren Verbindung des Systems , sowohl Pendelschwingungen als auch Rüttelschwingungen, in welche Richtung sie auch vor sich gehen mögen, von der Federung aufgenommen, so daß sie auf das Außengehäuse nicht übertragen werden, die daher sowohl beim An- und Auslauf als auch im Betrieb ruhig stehenbleibt."
ENDE
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